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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MB Produktentwicklungen GmbH

Stand 09/2017-services


1. Geltungsbereich

1.1 Für alle von und mit der MB Produktentwicklungen GmbH getätigten geschäftlichen Transaktionen, insbesondere der Beratung, der privaten Arbeitsvermittlung sowie der Prozessbegleitung und Produktentwicklung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dort die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die MB Produktentwicklungen GmbH nicht an, außer es wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung erteilt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die MB Produktentwicklungen GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung oder ausführt.

1.3 Änderungen, Ergänzungen sowie alle Nebenabreden, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen betreffen, bedürfen der Schriftform ebenso die Aufhebung der Schriftformklausel.

2. Angebote und Konditionen

2.1 Sämtliche Angebote der MB Produktentwicklungen GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet, grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag entsteht erst durch die Auftragsbestätigung oder eine entsprechende Leistung.

2.2 Alle inhaltlichen Angaben über die Ausführung von Dienstleistungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die MB Produktentwicklungen GmbH verbindlich und sind ansonsten freibleibend.

2.3 Die zu erbringende Leistung richtet sich nach dem Angebotsumfang und wird im Anschluss durch eine rechtsgültige Auftragsbestätigung vereinbart.

2.4 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ausschließlich aller Nebenkosten wie Spesen, Übernachtungen etc. soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

3. Termine / Fristen

3.1 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die Abklärung aller kaufmännischen und organisatorischen Fragen zwischen den Vertragspartnern und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3.2 Die von der MB Produktentwicklungen GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Dienstleistung innerhalb der Frist vollzogen wurde.

5. Zahlung

5.1 Sämtliche Rechnungen sind ohne jeden Abzug, gebührenfrei auf das von der MB Produktentwicklungen GmbH genannte Konto zu überweisen. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.

5.2 Soweit nicht abweichend vereinbart ist bei Erstaufträgen grundsätzlich ein Teilbetrag in Höhe von 30 % der Gesamtrechnungssumme im Voraus zu entrichten. Ein Vertrag kommt erst nach Eingang der Zahlung zustande. Sollte der Besteller bei Erstaufträgen mit der Anzahlung in Verzug geraten, ist die MB Produktentwicklungen GmbH zum sofortigen Rücktritt aus allen geschlossenen Verträgen und Absprachen berechtig.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die MB Produktentwicklungen GmbH berechtig sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen. Eventuelle Skontovereinbarungen, Rabatte und Preisnachlässe gelten in diesem Fall als verfallen.

5.5 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten p.A. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.

6. Private Arbeitsvermittlung

6.1 Erhält der Auftraggeber ein Mitarbeiterprofil eines Bewerbers, der sich bereits vor Auftragserteilung an die MB Produktentwicklungen GmbH beim Auftraggeber beworben hat, so unterrichtet dieser unverzüglich die MB Produktentwicklungen GmbH.

6.2 Kommt es zwischen einem durch die MB Produktentwicklungen GmbH vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber zu einem Arbeitsvertrag, so ist bis zu 6 Monaten nach Ende des Vermittlungsauftrages eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern an die MB Produktentwicklungen GmbH zu bezahlen.

7. Haftung

7.1 Eine Haftung der MB Produktentwicklungen GmbH entsteht nur durch grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung auf Grund von Beratung und/oder Prozessbegleitung wird nicht übernommen.

7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung der MB Produktentwicklungen GmbH ausgeschlossen oder eingegrenzt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten

8.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen über die Zulässigkeit von Abtretungsverboten bedürfen die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag zur ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der MB Produktentwicklungen GmbH.

9. Geheimhaltung

9.1Alle Unterlagen die im Rahmen einer Beratung, privaten Arbeitsvermittlung oder Prozessunterstützung von der MB Produktentwicklungen GmbH verwendet werden und zur Verfügung gestellt werden dürfen ohne schriftliche Erlaubnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden. Zuwiderhandlungen führen zu Schadensersatzansprüchen und berechtigen zum Rücktritt von sämtlichen geschlossenen und nicht erfüllten Verträgen.

9.2 Sämtliche personenbezogenen Daten sind nach den aktuellen Vorgaben der EU_DSGVO zu behandeln.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

10.1 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Verfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Hauptsitz der MB Produktentwicklungen GmbH. Die MB Produktentwicklungen GmbH ist berechtigt den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung der MB Produktentwicklungen GmbH keine abweichenden Angaben ergeben ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.

10.5 Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt selbst für das Schriftformerfordernis.

10.6 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


MB Produktentwicklungen GmbH

Stand 09/2017-products


1. Geltungsbereich

1.1 Für alle von und mit der MB Produktentwicklungen GmbH getätigten geschäftlichen Transaktionen, insbesondere die Entwicklung, Lieferung, Beratung oder der Bezug von Waren und Dienstleistungen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dort die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die MB Produktentwicklungen GmbH nicht an, außer es wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung erteilt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die MB Produktentwicklungen GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung oder Lieferung an den Besteller ausführt.

1.3 Änderungen, Ergänzungen sowie alle Nebenabreden, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen betreffen, bedürfen der Schriftform ebenso die Aufhebung der Schriftformklausel.

2. Angebote und Konditionen

2.1 Sämtliche Angebote der MB Produktentwicklungen GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet, grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag entsteht erst durch die Auftragsbestätigung oder eine entsprechende Lieferung oder Leistung und ggf. eine Anzahlung.

2.2 Alle technischen Angaben, Maße, Gewichte, Beschaffenheit, Haltbarkeit oder sonstige Angaben werden erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die MB Produktentwicklungen GmbH verbindlich und sind ansonsten freibleibend. Dasselbe gilt für die Übernahme des Beschaffungsrisikos.

2.3 Der Lieferumfang richtet sich nach dem Angebotsumfang und wird im Anschluss durch eine rechtsgültige Auftragsbestätigung vereinbart.

2.4 An sämtlichen Abbildungen und Zeichnungen sowie Dateien und Kalkulationen liegt das Eigentums- und Urheberrecht bei der MB Produktentwicklungen GmbH und darf ohne schriftliche Erlaubnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden. Zuwiderhandlungen führen zu Schadensersatzansprüchen und berechtigen zum Rücktritt von sämtlichen geschlossenen und nicht erfüllten Verträgen.

2.5 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ausschließlich aller Liefernebenkosten wie z.B. Transport, Verpackung, Zölle, Versicherungen etc., also "Ex Works“ ,soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.                 

3. Lieferung/Fristen

3.1 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern und die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3.2 Die von der MB Produktentwicklungen GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der Frist in unserem Lieferwerk zur Abholung bereit steht oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist.

3.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verstößt er schuldhaft gegen seine Mitwirkungspflichten, so ist die MB Produktentwicklungen GmbH berechtigt, den insoweit entstanden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Verpackung und Versand

4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart erfolgt die Wahl der Verpackung nach handelsüblichen Gesichtspunkten und nach eigenem Ermessen.

4.2 Die Wahl der Versandart und des Versandweges bestimmt die MB Produktentwicklungen GmbH. Sollte vom Besteller eine abweichende Versandart gewünscht werden, so sind eventuelle Mehrkosten von ihm zu tragen.

Auch bei frachtfreier Lieferung oder Teillieferung geht die Gefahr an den Besteller über, sobald die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt wurde. 5. Zahlung

5.1 Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug, gebührenfrei auf das von der MB Produktentwicklungen GmbH genannte Konto zu überweisen. Ein Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.

5.2 Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich ein Teilbetrag in Höhe von 30 % der Gesamtrechnungssumme im Voraus zu entrichten. Ein Vertrag kommt erst nach Eingang der Zahlung zustande. Sollte der Besteller bei Erstaufträgen mit der Anzahlung in Verzug geraten, ist die MB Produktentwicklungen GmbH zum sofortigen Rücktritt aus allen geschlossenen Verträgen und Absprachen berechtig.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die MB Produktentwicklungen GmbH berechtig sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen. Eventuelle Skontovereinbarungen, Rabatte und Preisnachlässe gelten in diesem Fall als verfallen.

5.5 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten p.A. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an den Liefergegenständen bei der MB Produktentwicklungen GmbH. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn dabei nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für die jeweilige Saldoforderung und ist bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat der Besteller die MB Produktentwicklungen GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die im Eigentum der MB Produktentwicklungen GmbH stehenden Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Sofern der eingreifende Dritte nicht in der Lage ist gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Schaden.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die MB Produktentwicklungen GmbH berechtig bereits ausgelieferte Produkte zurückzunehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen Nach Rücknahme der Liefergegenstände wird der Verwertungserlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.

6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die hieraus resultierenden Forderungen an den Abnehmer tritt der Besteller schon jetzt an die MB Produktentwicklungen GmbH ab. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung und oder Umverpackung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einbeziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung durch die MB Produktentwicklungen GmbH selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

7. Reklamationen / Verjährung

7.1 Mängelrügen sind unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, wenn nicht abweichend schriftlich anders vereinbart, die Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang.

7.2 Maßgebend für die Ausführung und Qualität der Produkte sind entsprechende Proben und Musterteile. Der Hinweis auf technische Normen oder lebensmitteltechnische Vorgaben dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.

7.3 Soweit nicht abweichend vereinbart erfolgt die Nacherfüllung am Firmensitz des Bestellers. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung oder Lagerung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.

7.4 Vor einer etwaigen Rücksendung von ausgelieferten Produkten an die MB Produktentwicklungen GmbH ist immer eine vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen.

7.5 Mängelansprüche entstehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Eigenschaft des Produktes, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund falscher Lagerung entstanden sind.

7.6 Alle Nutzungs- sowie Urheber- und Schutzrechte stehen ausschließlich der MB Produktentwicklungen GmbH zu. Dies betrifft auch in Auftrag gegebene Muster, Modelle, Vorrichtungen, Entwürfe, sowie Zeichnungen und Proben.

8. Haftung

8.1 Eine Haftung der MB Produktentwicklungen GmbH entsteht nur durch grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Unberührt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.

8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der MB Produktentwicklungen GmbH ausgeschlossen oder eingegrenzt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Übertragung von Rechten und Pflichten

9.1 Vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen über die Zulässigkeit von Abtretungsverboten bedürfen die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag zur ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der MB Produktentwicklungen GmbH.

9.2 Bei Lieferung in EU-Mitgliedstaaten hat der Besteller umgehend auf geeignete und angemessene Art und Weise beim Nachweis der innergemeinschaftlichen Warenlieferung mitzuwirken. Die MB Produktentwicklungen GmbH kann eine mit Ausstellungsdatum versehene und unterschriebene Bestätigung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung kostenfrei und termingerecht mit zumindest folgendem Inhalt verlangen: Name und Anschrift des Warenempfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware sowie Ort und Monat des Endes der Beförderung oder Versendung. Kommt der Besteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für die der MB Produktentwicklungen GmbH entstehende Umsatzsteuer.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

10.1 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Verfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Hauptsitz der MB Produktentwicklungen GmbH. Die MB Produktentwicklungen GmbH ist berechtigt den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung der MB Produktentwicklungen GmbH keine abweichenden Angaben ergeben ist der Geschäftssitz Erfüllungsort.

10.5 Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt selbst für das Schriftformerfordernis.

10.6 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.






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